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Röteln

Meldung nach Infektionsschutzgesetz für konnatale Rötelninfektionen und zusätzliche Meldepflicht nach Verordnung über die erweiterte Meldepflicht bei übertragbaren Krankheiten

Erreger:Rötelnvirus;
weltweit endemisch
Reservoir:Mensch
Übertragungsweg:Tröpfcheninfektion, diaplazentare Übertragung in der Schwangerschaft
Inkubationszeit:postnatal ca. 14 – 21 Tage
Ansteckungsfähigkeit:eine Woche vor Ausbruch und bis zu eine Woche nach Auftreten des Exanthems
Symptome:50 % der Erkrankungen verlaufen asymptomatisch;
kleinfleckiger, makulöser Hautausschlag, unspezifische Symptome wie leichtes Fieber, Kopfschmerzen, leichter Katarrh der Atemwege, Lymphknotenschwellungen;
Komplikation: Erstinfektion in der Schwangerschaft, insbesondere im 1. bis 4. Schwangerschaftsmonat, kann zur Fehlgeburt oder zur Schädigung des Kindes führen (Gregg-Syndrom mit Defekten an Herz, Augen, Ohren)
Diagnostik:Antigennachweis; Erregerisolierung; Nukleinsäurenachweis auch aus Chorion-Biopsiematerial
oder Amnionflüssigkeit (pränatale Frühdiagnostik);
IgM-Antikörpernachweis; IgG-Antikörpernachweis (deutliche Änderung zwischen zwei Proben);
Nachweis intrathekal gebildeter Antikörper (erhöhter Liquor/Serum-Index)
Therapie:symptomatisch
Prävention:aktive Schutzimpfung, in Kombination mit Mumps und Masern (MMR) entsprechend den
Empfehlungen der STIKO am Robert Koch-Institut;
Impfen von Frauen im gebärfähigen Alter, sofern Impfstatus unklar oder unvollständig;
postexpositionelle Prophylaxe (passiv) bei Erstinfektion in der Schwangerschaft
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