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Hepatitis A

Meldepflicht nach Infektionsschutzgesetz

Erreger:Hepatitis-A-Virus (HAV); weltweit verbreitet
Reservoir:Mensch
Übertragungsweg:fäkal-oral;
Mensch-zu-Mensch-Übertragung (u.a. Schmierinfektion, Sexualkontakte);
kontaminierte Lebensmittel (z.B. Muscheln oder Austern sowie fäkaliengedüngtes Gemüse und
Salate); kontaminiertes Trink- oder Badewasser;
Gebrauchsgegenstände (z.B. Spritzenbestecke bei Drogenabhängigen)
Inkubationszeit:ca. 15 – 50 Tage
Ansteckungsfähigkeit:1 - 2 Wochen vor und bis zu 1 Woche nach Auftreten des Ikterus oder der Transaminasenerhöhung;
infizierte Säuglinge können mehrere Wochen im Stuhl ausscheiden
Symptome:

v. a. bei Kindern häufig subklinisch oder asymptomatisch;
gastrointestinale Symptome, Fieber, Erhöhung der Serumtransaminasen; selten ikterisch
(Gelbfärbung der Skleren sowie evtl. der Haut)

Diagnostik:Antigennachweis aus Stuhl;
Nukleinsäurenachweis aus Blut oder Stuhl;
IgM-Antikörpernachweis; IgG-Antikörpernachweis (deutliche Änderung zwischen zwei Proben)
Therapie:symptomatisch
Prävention:aktive Hepatitis-A-Impfung für für die Zielgruppen der STIKO-Empfehlungen;
effektive Allgemein- und Händehygiene; Postexpositionelle Prophylaxe
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