Menu
menu

Hepatitis C

Meldepflicht nach Infektionsschutzgesetz

Erreger:Hepatitis-C-Virus (HCV); weltweit verbreitet
Reservoir:Mensch
Übertragungsweg:kontaminiertes Blut oder Blutprodukte, durch ungenügend sterilisierte Instrumente, Tätowierungs
und Ohrstichgeräte, gemeinsame Benutzung von Spritzen und Kanülen bei i. v. Drogenabhängigen;
unwahrscheinlich: Körperflüssigkeiten wie Speichel, Schweiß, Sperma;
selten sexuell oder vertikal von der Mutter auf das ungeborene Kind
Inkubationszeit:2 Wochen bis 6 Monate (meist 6 - 9 Wochen)
Ansteckungsfähigkeit:solange HCV-RNA im Blut nachweisbar ist
Symptome:

ca. 75 % keine auffällige Klinik oder nur grippeähnliche Symptome;
ca. 25 % mit akuter Hepatitis (selten fulminanter Verlauf);
ca. 50 bis 85 % chronischer Verlauf; davon bei ca. 20 % Entwicklung einer Leberzirrhose mit
dem Risiko eines Leberzellkarzinoms

Diagnostik:nur aus Blut: Nukleinsäurenachweis, HCV-Core-Antigennachweis
Therapie:aufgrund der Komplexität in der Therapie und der Einführung neuer (direkter) antiviraler Medikamente Verweis auf die Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungsund Stoffwechselkrankheiten (DGVS): http://www.dgvs.de/leitlinien/aktuelle-empfehlungen/
Prävention:

Untersuchung von Blutspenden und Blutprodukten bzw. Verwendung virusinaktivierter Blutprodukte oder gentechnologisch hergestellter Präparate, PCR-Screening bei Schwangeren;
Verhinderung der gemeinsamen Benutzung von Nadeln in der Risikogruppe der i.v.-Drogenabhängigen;
krankenhaushygienische Vorsorge (Standardhygiene) für eine Vermeidung der HCVÜbertragung
bei der Behandlung und Pflege von Patienten;
berufliche Exposition: keine Postexpositionsprophylaxe möglich, bei akuter Infektion Interferon- Monotherapie zur Verhinderung einer Chronifizierung

Nächste Veranstaltungen ...