Menu
menu

Keratokonjunktivitis epidemica (KCE)

Meldepflicht nach Infektionsschutzgesetz für den direkten Labornachweis im Konjunktivalabstrich und zusätzliche Meldepflicht nach Verordnung über die erweiterte Meldepflicht bei übertragbaren Krankheiten

Erreger:Adenoviren der Typen 8, 19, 37
Reservoir:Mensch
Übertragungsweg:überwiegend durch Schmier- oder Tröpfcheninfektion (meist über kontaminierte Hände oder kontaminierte
Gegenstände)
Inkubationszeit:ca. 5 – 12 Tage, gelegentlich länger
Symptome:Rötung der Bindehaut (Konjunktivitis mit Hornhautinfiltraten); Lymphknotenschwellungen
Diagnostik:Antigennachweis; Erregerisolierung; Nukleinsäurenachweis
Therapie:nur symptomatisch
Prävention:Hygienemaßnahmen zur Vermeidung von Schmierinfektionen
Nächste Veranstaltungen ...