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Grenzwert: 0,0030 mg/l

1,2-Dichlorethan kann im Einzugsgebiet ins Grundwasser und damit ins Trinkwasser gelangen.

Eine geringfügige und zeitlich begrenzte Grenzwertüberschreitung stellt in der Regel keine Gesundheitsgefährdung für die Verbraucher dar. Eine Entscheidung hierüber trifft das Gesundheitsamt.

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