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Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK)

Grenzwert: 0,00010 mg/l = 0,1 µg/l

Die PAK sind ein Summenparameter, der folgende Stoffe umfasst: Benzo-(b)-fluoranthen,

Benzo-(k)-fluoranthen, Benzo-(ghi)-perylen und Indeno-(1,2,3-cd)-pyren.

PAK´s können im Einzugsgebiet ins Grundwasser und damit auch ins Trinkwasser gelangen.

Eine geringfügige und zeitlich begrenzte Grenzwertüberschreitung stellt in der Regel keine Gesundheitsgefährdung für die Verbraucher dar. Eine Entscheidung hierüber trifft das Gesundheitsamt.

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